-- Das Antwort einer Stuttgarter Oberstaatsanwältin auf eine Anzeige bzgl der Coronapolitik

 

In den Ländern ist gegen die jeweilige Abgordnete und Kabinettsmitglieder bei der jeweiligen Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet worden auf Grund ihrer Coronapolitik. § 1-25 der veröffentlichten Kurzfassung sind als Begründung den Anzeigen angehängt worden.

Die Staatsanwaltschaften verweigerten und führten die übliche Verweigerungsgründen auf. Lediglich das Antwort der Stuttgarter Oberstaatsanwältin war ein winzig weniger langweilig s.u.

 

Die Vorsitzenden der Landtägen sind bzgl den Anzeigen berichtet worden und gebeten alle Abgeordnete zu berichten bzgl der Anzeige beim Staatsanwaltschaft gegen ihnen. Lediglich von zwei Landtagen von neuen Bundesländern und vom Bundestag aus erfolgte ein Anwort, die jedoch alle drei verdeckt beinhalteten, dass die Abgeordnete nicht berichtet werden. Bei den jeweiligen Landtagen und beim Bundestag individuelle Berichte für die Abgeordnete vorbei bringen wird voraussichtlich auch nichts bringen. Sie werden veraussichtlich durch die jeweilige Verwaltungen als Rundschreiben auf den Abstellgleis geführt. Berichte an Abgeordneten mittels den jeweiligen Bürgerbüros werden voraussichtlich durch ihre Mitarbeiter(innen) auf den Abstellgleis geführt. Antwort erhält einer sowieso i.d.R. lediglich wenn einer sich bei einem Abgeordneten z.B. über einen Farbton des niedrigen Gitterzauns des Nachbarns beklagt. Das ist eben i.d.R. die Ebene der Abgeordnetenburo’s.

 

Die Stuttgarter Oberstaatsanwältin hat nicht lediglich eine übliche Verfassung der Verweigerung zugestellt aber auch einzelne Bezeichnungen wie Coronaleugnern, Impfgegner und schlussendlich Verschwörungsthoretiker angehängt. Dies lies winzig bruchteilmäßig die Spitze blicken des Eisbergs der Indoktrination womit die Politiker, Behörden und Medien sich gegenseitig vergiften und einprägen welche die somit gestaltete herrschende Meinung ist der Gehorsam zu leisten ist. Anscheinend war der Oberstaatsanwältin nicht aufmerksam, dass diese Bezeichnungen vielleicht als Beleidigungen und Verunglimpfungen aufgefasst werden könnten, sowohl gegen den abgelebten Genetikaprofessor Prof. Dr. Ir. J.H. van der Veen der vor etwa 45 Jähren vor den gravierendsten Folgen der GmmMMmmM-Spritzen gewarnt hat als auch gegen seinen Sohn der bzgl dieser Warnung einen Zeugnis veröffentlicht hat, sehe § 3 der veröffentlichten Kurzfassung bzgl der Coronapolitik und ihrer Zusammenhängen. Es gelingt dem Autor beim besten Willen nicht eine Coronaleugnung, Impfgegenschaft oder Verschwörungstheorie auf zu merken in der Kurzfassung bzgl der Coronapolitik (§§ 1-25). Da könnte die Oberstaatsanwältin eine besondere Fähigkeit aufweisen die dem Autor fehlt. Die Einspritzungen vor Covid-19 sind keine Impfungen sondern Einspritzungen mit gmmM = genetisch modifiziertes und modifizierendes Material, wie auch einschlägig mehrfachsachverständigste Experten (Dr. Wodarg) klar gestellt haben. Vielleicht deutete die Oberstaatsanwältin wahrheits-getreue Erläuterungen bzgl gewissen vorliegenden sogenannten Verschwörungen als Verschwörungstheorieen. Weder hat der Autor den Existenz und Verbreitung von Covid-19 geleugnet noch das Todesgefahr für (fahrlässig) geschwächte Personen, die mutmaßlich durch versagende Coronapolitik zahlreicher ableb(t)en. Der Autor bezeichnet es insgesamt als zu grausam was da abläuft.

 

Eine Bundesweit mehr absolut gehorchende Staatsanwaltschaft können das herrschende Politikervolk und ihre Drahtzieher sich nicht wünschen. Wenn nach einem Jahr die Eingespritzten massenzahlenmäßig anfangen gravierend zu erkranken und grausam ab zu leben und es die tägliche Sterbezahlen auf das Vierfache der Übliche erhöhen, wird voraussichtlich auch keine Staatsanwaltschaft sich regen, sogar nicht ein winzig wenig. Daher schaffen die Durchpeitscher der Einspritzung der Bevölkerung mit Frankensteinspritzen fleißig weiter (Wir schaffen das), ohne jeglichem Besorgnis bzgl einschlägiger Strafverfolgung und Schadenersatzklagen. Da wundert einer sich ob bei jeglicher Staatsanwaltschaft jegliche Person tätig ist die sowohl einen höheren IQ als siebzig auf weist als auch jegliche Bereitschaft zur Bevölkerungsdienlichkeit, hinaus über das Befehlengehorsam das die schöne Stellen und Einkommen herbei führt. Das gleiche trefft zu bzgl den Politikern und den Führungen von wichtigen Anstalten.

 

Folgend zwei Lichtbilder des Antwortes der Stuttgarter Oberstaatsanwältin.