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Das Antwort einer Stuttgarter Oberstaatsanwältin auf eine Anzeige bzgl der
Coronapolitik
In
den Ländern ist gegen die jeweilige Abgordnete und Kabinettsmitglieder bei der
jeweiligen Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet worden auf Grund ihrer
Coronapolitik. § 1-25 der veröffentlichten Kurzfassung sind als Begründung den
Anzeigen angehängt worden.
Die
Staatsanwaltschaften verweigerten und führten die übliche Verweigerungsgründen
auf. Lediglich das Antwort der Stuttgarter Oberstaatsanwältin war ein winzig
weniger langweilig s.u.
Die
Vorsitzenden der Landtägen sind bzgl den Anzeigen berichtet worden und gebeten
alle Abgeordnete zu berichten bzgl der Anzeige beim Staatsanwaltschaft gegen
ihnen. Lediglich von zwei Landtagen von neuen Bundesländern und vom Bundestag
aus erfolgte ein Anwort, die jedoch alle drei verdeckt beinhalteten, dass die
Abgeordnete nicht berichtet werden. Bei den jeweiligen Landtagen und beim
Bundestag individuelle Berichte für die Abgeordnete vorbei bringen wird
voraussichtlich auch nichts bringen. Sie werden veraussichtlich durch die
jeweilige Verwaltungen als Rundschreiben auf den Abstellgleis geführt. Berichte
an Abgeordneten mittels den jeweiligen Bürgerbüros werden voraussichtlich durch
ihre Mitarbeiter(innen) auf den Abstellgleis geführt. Antwort erhält einer
sowieso i.d.R. lediglich wenn einer sich bei einem Abgeordneten z.B. über einen
Farbton des niedrigen Gitterzauns des Nachbarns beklagt. Das ist eben i.d.R.
die Ebene der Abgeordnetenburo’s.
Die
Stuttgarter Oberstaatsanwältin hat nicht lediglich eine übliche Verfassung der
Verweigerung zugestellt aber auch einzelne Bezeichnungen wie Coronaleugnern,
Impfgegner und schlussendlich Verschwörungsthoretiker angehängt. Dies lies
winzig bruchteilmäßig die Spitze blicken des Eisbergs der Indoktrination womit
die Politiker, Behörden und Medien sich gegenseitig vergiften und einprägen
welche die somit gestaltete herrschende Meinung ist der Gehorsam zu leisten
ist. Anscheinend war der Oberstaatsanwältin nicht aufmerksam, dass diese
Bezeichnungen vielleicht als Beleidigungen und Verunglimpfungen aufgefasst
werden könnten, sowohl gegen den abgelebten Genetikaprofessor Prof. Dr. Ir.
J.H. van der Veen der vor etwa 45 Jähren vor den gravierendsten Folgen der
GmmMMmmM-Spritzen gewarnt hat als auch gegen seinen Sohn der bzgl dieser
Warnung einen Zeugnis veröffentlicht hat, sehe § 3 der veröffentlichten
Kurzfassung bzgl der Coronapolitik und ihrer Zusammenhängen. Es gelingt dem
Autor beim besten Willen nicht eine Coronaleugnung, Impfgegenschaft oder Verschwörungstheorie
auf zu merken in der Kurzfassung bzgl der Coronapolitik (§§ 1-25). Da könnte
die Oberstaatsanwältin eine besondere Fähigkeit aufweisen die dem Autor fehlt.
Die Einspritzungen vor Covid-19 sind keine Impfungen sondern Einspritzungen mit
gmmM = genetisch modifiziertes und modifizierendes Material, wie auch
einschlägig mehrfachsachverständigste Experten (Dr. Wodarg) klar gestellt
haben. Vielleicht deutete die Oberstaatsanwältin wahrheits-getreue
Erläuterungen bzgl gewissen vorliegenden sogenannten Verschwörungen als
Verschwörungstheorieen. Weder hat der Autor den Existenz und Verbreitung von
Covid-19 geleugnet noch das Todesgefahr für (fahrlässig) geschwächte Personen,
die mutmaßlich durch versagende Coronapolitik zahlreicher ableb(t)en. Der Autor
bezeichnet es insgesamt als zu grausam was da abläuft.
Eine
Bundesweit mehr absolut gehorchende Staatsanwaltschaft können das herrschende
Politikervolk und ihre Drahtzieher sich nicht wünschen. Wenn nach einem Jahr
die Eingespritzten massenzahlenmäßig anfangen gravierend zu erkranken und
grausam ab zu leben und es die tägliche Sterbezahlen auf das Vierfache der
Übliche erhöhen, wird voraussichtlich auch keine Staatsanwaltschaft sich regen,
sogar nicht ein winzig wenig. Daher schaffen die Durchpeitscher der
Einspritzung der Bevölkerung mit Frankensteinspritzen fleißig weiter (Wir
schaffen das), ohne jeglichem Besorgnis bzgl einschlägiger Strafverfolgung und
Schadenersatzklagen. Da wundert einer sich ob bei jeglicher Staatsanwaltschaft
jegliche Person tätig ist die sowohl einen höheren IQ als siebzig auf weist als
auch jegliche Bereitschaft zur Bevölkerungsdienlichkeit, hinaus über das
Befehlengehorsam das die schöne Stellen und Einkommen herbei führt. Das gleiche
trefft zu bzgl den Politikern und den Führungen von wichtigen Anstalten.
Folgend
zwei Lichtbilder des Antwortes der Stuttgarter Oberstaatsanwältin.